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Häufige Fragen

Wie viel kostet eine Bestattung?

Diese Frage kann Pauschal nicht beantwortet werden, denn eine Bestattung setzt sich aus vielen einzelnen Leistungen und Waren zusammen. Regional gesehen gibt es bei Bestattungen einige Unterschiede, die dazu führen das die Kosten unterschiedlich ausfallen. Um eine genaue Kostenzusammenstellung zu bekommen ist es wichtig seine konkreten Bestattungswünsche mit dem Bestatter zu besprechen. Pauschalangebote, die immer wieder im Internet kursieren sind oft reine Lockangebote und werden, sobald man einen Sonderwunsch hat, wesentlich teurer.


Ist eine Feuerbestattung günstiger oder teurer als eine Erdbestattung?

In unserem Betreuungsgebiet kann man grundsätzlich sagen, das die Feuerbestattung gegenüber der Erdbestattung im Standardbereich günstiger ist. Die Mehrkosten der Erdbestattung liegen zwischen 500 und 2500 Euro, wobei hier verschiedene Kostenstellen mitwirken wie z.B. Bestatter, Friedhofsträger, Floristen und Steinmetzbetriebe. Um genaue Details zu erfahren, sollte sie mit uns Rücksprache halten.


Wer zahlt, wenn kein Geld vorhanden ist?

Wenn eine Person ohne Bestattungspflichtige verstirbt, keine Bestattungsvorsorge vorliegt und niemand die Bestattung in Auftrag gibt, ordnet das Ordnungsamt eine Bestattung von Amtswegen an. Dabei wird die einfachste Form der Bestattung gewählt. Werden später Bestattungspflichtige ausfindig gemacht, müssen diese den ausgelegten Betrag an das Ordnungsamt zurückzahlen. Sind Bestattungspflichtige vorhanden, welche allerdings nicht die finanziellen Möglichkeiten haben die Kosten zu tragen, können diese bei ihrem zuständigen Sozialamt einen Antrag auf Kostenübernahme stellen. Die Sozialämter sind dann eigentlich verpflichtet die Bestattung vor zu finanzieren, bis die Prüfung der Vermögensverhältnisse abgeschlossen ist. Die Sozialämter halten sich jedoch oft nicht an geltende Gesetze und versuchen den Vorgang zu verschleppen, bis das Ordnungsamt einschreiten muss. Verläuft die Prüfung der Vermögensverhältnisse, die auch mal zwei Jahre dauern kann, positiv, übernimmt das Amt die Kosten für eine einfach, ortsübliche, würdige Bestattung. Ist die Prüfung negativ, können sich alle Beteiligten darüber streiten, woher das Geld kommen soll.


Wer sind Bestattungspflichtige?

Gemäß BestV § 15 (Bestattungspflichtige) haben in Bayern folgende Angehörige für die Bestattung zu sorgen:

1. die Ehegattin oder der Ehegatte oder die eingetragene Lebenspartnerin oder der eingetragene Lebenspartner
2. die Kinder
3. die Eltern
4. die Großeltern
5. die Enkelkinder
6. die Geschwister
7. die Kinder der Geschwister des Verstorbenen
8. die Verschwägerten ersten Grades


Darf man eine Urne mit nach Hause nehmen?

Nein, in Deutschland ist es verboten, die Urne mit der Asche eines Verstorbenen mit nach Hause zu nehmen. Der Bestattungszwang in Deutschland sieht vor, dass die Aschereste eines Verstorbenen beigesetzt werden müssen und nicht an Angehörige ausgehändigt werden dürfen. Auch ist es einem Bestatter nicht erlaubt, mit der "Urne nach Hause" zu werben.

Weitere Details zum Thema „Urne zu Hause“ (pdf)


Kann der Urne ein wenig Asche entnommen werden?

Nein, ein Abfüllen der Asche wird bereits im Bayerischen Bestattungsgesetz untersagt. Es gilt der Grundsatz der Untrennbarkeit der Asche, der auch durch Gerichtsurteile bekräftigt wurde.


Werden im Krematorium mehrere Verstorbene gleichzeitig eingeäschert?

Nein, beim Einäscherungsprozess befindet sich immer nur ein Sarg mit einem Verstorbenen in der Brennkammer. Es ist gesetzlich verboten mehrere Verstorbene gleichzeitig einzuäschern. Vor der Einäscherung wird auf jeden Sarg ein Schamottstein mit einer Registriernummer gelegt, die dem Verstorbenen zugeordnet ist. Dieser Stein befindet sich am Ende der Einäscherung bei der Asche des Verstorbenen und wird auch mit in die Urne gelegt. Auf diese Weise lässt sich die Asche dem Verstorbenen stets zuordnen.


Warum braucht man einen Sarg zur Einäscherung?

Der menschliche Körper besteht zum größten Teil aus Wasser und ist folglich nicht brennbar. Das Holz des Sarges dient also als Brennmaterial bei der Einäscherung. Fast alle Krematorien in Deutschland sind auf diese Art von Einäscherung ausgerichtet.


Welche Bestattungsfristen gelten in Bayern?

Alle Bestattungstermine werden von den Bestattungsunternehmen und Friedhofsträgern mit Absprache von Geistlichen und Rednern festgelegt.
Der Verstorbene darf frühestens nach 48 Stunden nach Eintritt des Todes bestattet oder eingeäschert werden. Bei der Erdbestattung muss der Verstorbene spätestens 192 Stunden nach Feststellung des Todes bestattet sein. Bei der Berechnung der Bestattungsfrist bleiben die Sonntage, gesetzliche Feiertage und Samstage unberücksichtigt. Für die Urnenbestattung gibt es eine Bestattungsfrist von maximal 3 Monaten. Trotzdem sollte zeitnah gehandelt werden, da der Beisetzungsakt einen wesentlichen Meilenstein in der emotionalen Bewältigung der Trauer darstellt.


Dürfen Grabbeigaben in den Sarg und in die Urne gelegt werden?

Natürlich können die Angehörigen Beigaben wie Fotos, Bilder, Briefe und Erinnerungsstücke mit in den Sarg oder in die Urne legen.


Werden den Verstorbenen beim Ankleiden die Knochen gebrochen?

Nein, die Totenstarre (Rigor Mortis) ist wie ein Krampf in der Muskulatur. Die vorhandene Totenstarre kann, wie bei einem normalen Krampf auch, durch langsames Dehnen und Beugen der Gelenke gelöst werden. Das hierbei entstehende krachende Geräusch sind hörbare natürliche Verschleißerscheinungen von Knorpeln und Knochen. Knochen werden also nicht gebrochen, was bei einem normalen Verstorbenen auch kaum möglich wäre, da diese extrem belastbar sind und einige Tonnen Druck ausgeübt werden müssten.


Werden Verstorbene bei einer Erdbestattung von Würmern gefressen?

Nein, in der Tiefe von etwa ein- bis zwei Metern sind keine Würmer im Boden und diese fressen auch keine menschlichen Überreste. Der Mensch hat unzählige Mikroorganismen in sich, ohne die wir keine Nahrung verdauen könnten. Wenn der Mensch stirbt, beginnen diese Bakterien uns von innen zu zersetzen. Diesen Vorgang nennt man Autolyse und er ist hauptsächlich dafür verantwortlich, dass sich ein Verstorbener zersetzt.


Kosten Traueranzeigen, Blumen usw. beim Bestatter mehr als direkt bei der Zeitung und dem Floristen?

Nein, der Bestatter erhält zwar in der Regel eine kleine Provision von den einzelnen Fremdfirmen, diese gleicht allerdings nur den Beratungsaufwand aus und wird vom Endbetrag abgezogen. Das bedeutet, für den Kunden kostet es gleich viel, ob er die Traueranzeige beim Bestatter oder bei der örtlichen Zeitung schaltet. Die Zeitung wiederum bekommt vom Bestatter eine fertig erstellte Anzeige, spart sich den Kundenberater und ist oft auch nicht mehr für evtl. Fehler verantwortlich. Dafür bezahlt sie dem Bestatter die Provision.

„Abschied nehmen heißt, mit Dankbarkeit alles Mittragen,
was Wert ist, um nicht vergessen zu werden.“
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