Familienbetrieb seit 1979
 

Im Trauerfall

Was ist als erstes zu tun?

Wenn der Todesfall zu Hause eintritt, benachrichtigen Sie bitte Ihren Hausarzt oder den Notarzt. Der Arzt stellt den Tod fest und bestätigt diesen in einer Todesbescheinigung. Wichtig: Diese Bescheinigung verbleibt bei der verstorbenen Person. Sie dient dem Bestatter als Überführungsdokument mit wichtigen Hinweisen, sowie dem Standesamt zur Beurkundung des Todesfalls.

Wenn der Todesfall im Krankenhaus oder Pflegeheim eintritt, benachrichtigt die Klinik- oder Pflegeleitung den Arzt und verständigt die Angehörigen.


Als zweites informieren Sie uns

Sie erreichen uns Montag bis Freitag von 08.00 bis 19.00 Uhr, sowie Samstag und Sonntag von 08.30 bis 19.00 Uhr unter Telefonnummer 09491 - 476.

Zwischen 19.00 und 08.00/30 Uhr nimmt sie ein Anrufbeantworter mit allen Informationen zu einem Todesfall entgegen, bitte hören Sie diesen bis zum Schluss ab. Nach der Ansage wissen Sie was zu tun ist.


Wir benötigen folgende Dokumente der verstorbenen Person

  • Personalausweis
  • Geburtsurkunde
  • Heiratsurkunde/Familienstammbuch bei Verheirateten oder Verwitweten
  • Rechtskräftiges Scheidungsurteil bei Geschiedenen
  • Sterbeurkunde des Ehepartners bei Verwitweten


Sollten diese Dokumente nicht zur Verfügung stehen, helfen wir Ihnen gerne bei der Beschaffung.

Zusätzlich benötigen wir

  • Foto des Verstorbenen (jeglicher Art, wir können alles bearbeiten)
  • Kleidung des Verstorbenen (Tipp: was der Verstorbene zu Lebzeiten gern getragen hat,
    bitte keine Kleidungsstücke wie: Nylon, Schuhe, Gürtel, Ledersachen)
  • Sargbeigaben (z.B. Fotos, Abschiedsbrief, Rosenkranz, Handkreuz, Stofftiere usw.)
  • Graburkunde (falls vorhanden)
  • Bestattungsvorsorgevertrag (falls vorhanden)

„Abschied nehmen heißt, mit Dankbarkeit alles Mittragen,
was Wert ist, um nicht vergessen zu werden.“
© Bestattungen Nutz & Sohn GdbR